Rasenallee 6, 34292 Ahnataltennishalleahnatal@web.de

Geschäftsbedingungen Tennishalle Ahnatal

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle Ahnatal, deren Plätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume und den Parkplätzen.

Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

§ 2 Buchung/Vermietung von Plätzen

  1. Die Buchung von Einzelstunden ist über das Online-Buchungssystem (tennishalle-ahnatal.de) und in Ausnahmefällen telefonisch (Mobil 016091163111) möglich.
  2. Abonnements können bei Frau Marion Stondzik (E-Mail: tennishalleahnatal@web.de, Telefon: 016091163111) angefragt werden. Ein Antrag ist ausschließlich schriftlich mit dem Antragsformular der Tennishalle Ahnatal zu stellen. Er wird bei Annahme schriftlich bestätigt und ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich, wenn der Rechnungsbetrag fristgerecht gezahlt wird.
  3. Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusiv Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  4. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB`s zugrunde liegen. Der Betreiber und seine Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. für besondere Zwecke und Veranstaltungen oder für sich selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Änderungen informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, wird diese für die nicht nutzbaren Stunden zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  5. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.
  6. Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet.

§ 3 Nutzung der Tennishalle

  1. Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten.
  3. Der Zutritt zu den Plätzen ist nur mit sauberen und geeigneten Tennisschuhen gestattet.
  4. Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
  5. Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.
  6. Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Nach jedem Spiel ist der Platz auf der gesamten Fläche abzuziehen.
  7. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden.
  8. Das Anbringen von Plakaten oder jegliche andere Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.

§ 4 Haftung

  1. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen an Baulichkeiten, Einrichtungsgegenständen und Geräten. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem Betreiber und seinen Mitarbeitern unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sollte dies unterbleiben, hat der Kunde für etwaige Folgeschäden aufzukommen. Bei mutwilligen Beschädigungen aller Art, unsportliches Verhalten oder Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle, verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung des jeweiligen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) für bereits gezahlte Entgelte.
  2. Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendung oder Beschädigungen von Fahrzeugen, haftet die Tennishalle Ahnatal nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss die Tennishalle Ahnatal nicht aufbewahren. Unsere Haftung für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtung, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.
  3. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 5 Hausrecht

Sollte es aufgrund einer Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber oder die Mitarbeiter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle, sowie ein Hausverbot erteilen. Es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung des jeweiligen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) für bereits gezahlte Entgelte.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine angemessene, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommende Regelungen, die zwischen den Vertragsparteien nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen hätten, sofern alles bedacht worden wäre.